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Geldwäschegesetz heute + AMLR 2027

GwG-Selbstcheck für Gold- und Edelmetallhändler

Beim Goldankauf gilt die 2.000-Euro-Bargeldgrenze aus § 10 Abs. 6a GwG schon heute: identifizieren, aufzeichnen, 5 Jahre aufbewahren. Ab dem 10. Juli 2027 kommt die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) dazu, ab 10.000 Euro Transaktionswert unabhängig von der Zahlungsart. Dieser Selbstcheck zeigt Ihnen in 8 Fragen, wo Sie stehen. Dauert 2 Minuten, das Ergebnis mit Lücken-Auswertung kommt per E-Mail.

  1. 1Nehmen Sie beim Gold-/Edelmetallankauf Barzahlungen ab 2.000 € an?
  2. 2Kaufen oder verkaufen Sie einzelne Posten über 10.000 €?
  3. 3Lassen Sie sich am Tresen den Ausweis zeigen und erfassen ihn zum Ankauf?
  4. 4Halten Sie fest, woher die Ware stammt, etwa Nachlass, Eigenbesitz oder Zukauf?
  5. 5Gleichen Sie Verkäufer gegen die EU-Sanktionslisten ab und fragen den PEP-Status ab?
  6. 6Liegt für Ihren Edelmetallankauf eine schriftliche Risikoanalyse nach § 5 GwG vor?
  7. 7Archivieren Sie Gewicht, Feingehalt und Tageskurs je Posten fünf Jahre lang?
  8. 8Könnten Sie der Aufsicht binnen 48 Stunden alle Ankäufe eines Zeitraums vorlegen?

Wohin dürfen wir Ihr Ergebnis schicken?

Ihre Angaben nutzen wir zur Auswertung und zum Versand Ihres Ergebnisses. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Dieser Selbstcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.