ChronoCheck — Sachverständigenbüro für Uhren, Köln

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Händlerportal B2B · Version 1.1 · Stand: April 2026 · § 14 BGB — Nur für Unternehmer
Anbieter
Marcus Gier, handelnd unter ChronoCheck
Adresse
Thüringer Str. 15, 50733 Köln
Kontakt
0221 272 505 75 — kontakt@chronocheck.de
USt-IdNr.
DE 340790453
Zertifizierung
DESAG, BSG
Geltungsbereich
Ausschließlich B2B · § 14 BGB

Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern gemäß § 14 BGB. Für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gelten gesonderte Bedingungen.

01 Geltungsbereich und Vertragsparteien
  1. 1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ChronoCheck — Marcus Gier („ChronoCheck") und dem Vertragspartner („Händler"), der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
  2. 2Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Händlers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ChronoCheck stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. 3Der Händler versichert bei Vertragsschluss durch Ankreuzen einer gesonderten Bestätigungsoption im Registrierungsformular, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln und die Leistungen ausschließlich für gewerbliche oder berufliche Zwecke zu nutzen.
  4. 4Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
02 Leistungsgegenstand
  1. 1ChronoCheck erbringt als zertifizierter Sachverständiger (DESAG, BSG) folgende Hauptleistungen:
    • Echtheitsprüfung von Armbanduhren nach dem 52-Punkte-Prüfprotokoll CPS-52
    • Ausstellung von Echtheitszertifikaten (Silber- und Gold-Zertifikat)
    • Erstellung von Wertgutachten mit Marktwertermittlung
    • Zugang zum digitalen Händlerbereich (Software-as-a-Service)
    • Nutzungsrecht am „ChronoCheck Certified Dealer"-Siegel während der Vertragslaufzeit
  2. 2Die Leistung von ChronoCheck ist eine sachverständige Dienstleistung, keine Rechtsberatung. Zertifikate und Gutachten stellen fachkundige Einschätzungen dar und ersetzen keine anwaltliche oder strafrechtliche Beurteilung.
  3. 3ChronoCheck schuldet sorgfältige Durchführung der Prüfung nach anerkannten Sachverständigenstandards (Werkvertragselemente gem. § 631 BGB, soweit anwendbar; im Übrigen Dienstvertrag gem. § 611 BGB). Ein bestimmtes Prüfergebnis wird nicht geschuldet.
  4. 4Das Prüfprotokoll CPS-52 kann von ChronoCheck mit angemessener Vorlaufzeit (mind. 4 Wochen) angepasst werden. Änderungen werden dem Händler per E-Mail mitgeteilt.
  5. 5ChronoCheck ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortung verbleibt bei ChronoCheck.
03 Vertragsschluss und Registrierung
  1. 1Der Vertrag kommt zustande durch: (a) Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars auf chronocheck.de/haendler/, (b) Akzeptanz dieser AGB durch den Händler sowie (c) Abschluss des Zahlungsverfahrens über Stripe.
  2. 2ChronoCheck ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft durch Anforderung geeigneter Nachweise (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) zu verifizieren.
  3. 3ChronoCheck behält sich vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für eine Nutzung zum Zweck des Fälschungshandels bestehen.
  4. 4Bei Angabe falscher Unternehmensdaten ist ChronoCheck zur fristlosen Kündigung und zur Rückforderung bereits erbrachter Leistungen berechtigt.
04 Preise, Abrechnungsmodell und Fälligkeit
  1. 1Die Vergütung setzt sich zusammen aus: (a) einer monatlichen Plattform-Grundgebühr je nach gewähltem Plan sowie (b) einem variablen Preis je ausgestelltem Zertifikat nach Vollständigkeitsstufe der Einreichung.
  2. 2Die Vollständigkeitsstufe wird automatisch durch den Pre-Check-Score nach CPS-52 ermittelt. Der sich ergebende Preis wird dem Händler angezeigt, bevor er den Auftrag verbindlich bestätigt.
  3. 3Die Plattform-Grundgebühr wird monatlich im Voraus fällig. Zertifikat-Kosten werden am Ende des Abrechnungsmonats zusammengefasst und gesondert berechnet.
  4. 4Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Rechnungen werden von Stripe gem. § 14 UStG automatisch generiert und per E-Mail zugestellt.
  5. 5Preisanpassungen können von ChronoCheck ausschließlich aus sachlich gerechtfertigten Gründen — insbesondere bei nachweisbaren Kostensteigerungen, Änderungen der Rechtslage oder gestiegenen Infrastrukturkosten — vorgenommen werden. Preiserhöhungen sind auf maximal 10 % des jeweils geltenden Preises pro Anpassung begrenzt und dürfen nicht häufiger als einmal je Kalenderjahr erfolgen. Preisanpassungen werden mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen zum nächsten Verlängerungstermin angekündigt und dem Händler schriftlich begründet mitgeteilt. Widerspricht der Händler nicht binnen 4 Wochen schriftlich, gilt die Preisanpassung als angenommen. Bei Widerspruch ist der Händler zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  6. 6Im Verzugsfall ist ChronoCheck berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) sowie eine Pauschale von 40,– € gem. § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
05 Zahlungsabwicklung, Stripe und Verzug
  1. 1Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über Stripe Payments Europe, Ltd. Die Bindung an Stripe dient der Gewährleistung einer sicheren, automatisierten und DSGVO-konformen Abrechnung. Der Händler erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Zahlungsdaten durch Stripe gemäß dessen Datenschutzbestimmungen und dem EU-US Data Privacy Framework einverstanden.
  2. 2Bei Scheitern einer Zahlung unternimmt Stripe automatisch bis zu drei Einziehungsversuche innerhalb von 7 Tagen. Nach dem dritten erfolglosen Versuch gilt der Händler als säumig.
  3. 3Im Falle des Zahlungsverzugs ist ChronoCheck berechtigt, den Zugang zum Händlerbereich mit sofortiger Wirkung zu sperren. Bereits erteilte und begonnene Aufträge bleiben hiervon unberührt und sind zu vergüten.
  4. 4Die Zugangssperre wird aufgehoben, sobald alle rückständigen Beträge vollständig beglichen sind.
  5. 5Eine Aufrechnung durch den Händler ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
06 Mitwirkungspflichten des Händlers
  1. 1Der Händler ist verpflichtet, bei Einreichung einer Uhr alle erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß bereitzustellen, insbesondere:
    • alle vier Pflichtfotos (Zifferblatt, Gehäuse-Rückseite, Krone, Seriennummer) in ausreichender Bildqualität (mind. 8 Megapixel)
    • Zeitwaagenwerte in mindestens zwei Lagen
    • Bewertung aller 20 Prüfpunkte des CPS-52-Pre-Checks
    • Seriennummer und Referenznummer sowie Zustandsklasse (NOS / Mint / VG+ / VG / Good / Fair)
  2. 2Der Händler versichert ausdrücklich, dass er zur Einreichung berechtigt ist, die Uhr nicht als gestohlen gemeldet ist, keine Unterlagen verfälscht sind und das Prüfergebnis nicht zur Täuschung Dritter eingesetzt wird.
  3. 3Bei nachgewiesener vorsätzlicher falscher Angabe im Pre-Check haftet der Händler für sämtliche daraus entstehenden Schäden in voller Höhe.
  4. 4Bei begründetem Verdacht auf Manipulation ist ChronoCheck berechtigt, den Auftrag abzulehnen, das Zertifikat zurückzuziehen und den Sachverhalt den zuständigen Behörden zu melden. Eine Erstattung bereits gezahlter Prüfgebühren entfällt.
07 Echtheitszertifikate und ihre Rechtsnatur
  1. 1Ausgestellte Zertifikate und Gutachten sind sachverständige Meinungsäußerungen auf Basis des zum Prüfzeitpunkt vorliegenden Wissensstandes und der vom Händler vorgelegten Unterlagen und Angaben. Sie stellen keine Garantie i.S.d. § 443 BGB dar.
  2. 2Zertifikate gelten ausschließlich für den Zustand der Uhr zum Prüfzeitpunkt. Spätere Veränderungen oder Manipulationen heben die Gültigkeit auf.
  3. 3Das Nutzungsrecht an einem Zertifikat steht ausschließlich dem im Zertifikat benannten Händler zu. Eine Übertragung an Dritte ohne Zustimmung von ChronoCheck ist unzulässig.
  4. 4Bei Verwendung eines Zertifikats in der öffentlichen Kommunikation ist der Händler verpflichtet, den Prüfzeitpunkt anzugeben und das Zertifikat nicht irreführend zu verwenden.
08 Certified Dealer Siegel — Nutzungsrecht
  1. 1Mit aktivem Abonnement erhält der Händler ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht am „ChronoCheck Certified Dealer"-Siegel.
  2. 2Das Siegel darf verwendet werden für: eigene Unternehmenswebsite, Inserate auf Uhrenmarktplätzen (Chrono24, eBay etc.), gedruckte Verkaufsunterlagen und Ladenlokal-Beschilderung.
  3. 3Das Siegel darf nicht verwendet werden für: irreführende Darstellungen gegenüber Verbrauchern, Sublizenzen oder Weitergabe an Dritte, Werbung für nicht-uhrenhandelbezogene Produkte, Verwendung nach Vertragsende.
  4. 4Das Siegel darf grafisch nicht verändert werden. Farbänderungen, Verzerrungen oder Kombinationen mit anderen Logos sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.
  5. 5Mit Ende des Abonnements erlischt das Nutzungsrecht sofort und automatisch. Der Händler ist verpflichtet, das Siegel unverzüglich zu entfernen. Bei vorsätzlicher Weiternutzung nach Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen kann ChronoCheck Unterlassung, Schadensersatz sowie eine Vertragsstrafe von 1.000 € je angefangenem Kalendermonat, höchstens jedoch 10.000 € insgesamt, geltend machen.
09 Laufzeit und Kündigung
  1. 1Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab der ersten erfolgreichen Zahlung geschlossen.
  2. 2Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 3 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Verlängerungsdatum schriftlich gekündigt wird.
  3. 3Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail an kontakt@chronocheck.de genügt).
  4. 4Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für ChronoCheck liegt insbesondere vor bei: vorsätzlichen Falschangaben, Zahlungsverzug über 30 Tage, Missbrauch des Siegels, nachgewiesenem Fälschungshandel oder Insolvenzantrag.
  5. 5Bei außerordentlicher Kündigung durch ChronoCheck aus einem vom Händler zu vertretenden Grund bleibt der Anspruch auf die Grundgebühr bis zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit bestehen.
10 Haftung
  1. 1ChronoCheck haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. 2Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet ChronoCheck begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, mindestens jedoch auf einen Betrag von 2.500 €.
  3. 3Im Übrigen ist die Haftung von ChronoCheck für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. 4ChronoCheck haftet nicht für: Schäden aus unrichtigen Angaben des Händlers, Veränderungen an der Uhr nach dem Prüfzeitpunkt, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden sowie Ausfälle durch Störungen bei Stripe oder Drittanbietern.
  5. 5Die Haftung je Schadensfall ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den 12-fachen Betrag der zuletzt monatlich gezahlten Grundgebühr, mindestens jedoch 500 €, begrenzt.
11 Wettbewerbsrechtliche Compliance
  1. 1Der Händler verpflichtet sich, Zertifikate und das Siegel ausschließlich in einer Art und Weise zu verwenden, die den Anforderungen des UWG, insbesondere §§ 3, 5 und 5a UWG, entspricht.
  2. 2Verboten ist insbesondere: Werbung mit einem Zertifikat für eine veränderte Uhr, Verwendung für eine andere als die geprüfte Uhr, irreführende Preisangaben gegenüber Verbrauchern ohne Gesamtpreis (PAngV).
  3. 3Bei Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung von ChronoCheck-Zertifikaten stellt der Händler ChronoCheck von allen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
  4. 4ChronoCheck ist verpflichtet, den Händler unverzüglich über eingehende Abmahnungen zu unterrichten und dem Händler Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
12 Datenschutz und Vertraulichkeit
  1. 1Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von ChronoCheck (abrufbar unter chronocheck.de/datenschutzerklaerung/) und den Vorgaben der DSGVO.
  2. 2Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Stripe Payments Europe, Ltd. als eigenständigen Verantwortlichen i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ein Datenverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO ist abgeschlossen.
  3. 3Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass übermittelte Uhrendaten (Fotos, Seriennummern, Prüfergebnisse) von ChronoCheck zur Qualitätssicherung anonymisiert verwendet werden dürfen.
  4. 4Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen als vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrages und über dessen Ende hinaus für weitere 3 Jahre.
13 Gewerblicher Rechtsschutz
  1. 1Das ChronoCheck-Wortzeichen, das Siegel und das Prüfprotokoll CPS-52 sind schutzwürdige gewerbliche Kennzeichen und Geschäftsgeheimnisse von ChronoCheck i.S.d. GeschGehG. Jede unerlaubte Nutzung stellt einen Eingriff in die Rechte von ChronoCheck dar.
  2. 2Der Händler erhält keinerlei Rechte am Prüfprotokoll CPS-52. Die Weitergabe oder gewerbliche Nutzung der Methodik ist untersagt.
  3. 3Erlangt der Händler Kenntnis von einer widerrechtlichen Nutzung des Siegels durch Dritte, ist er verpflichtet, ChronoCheck unverzüglich zu informieren.
14 Schlussbestimmungen
  1. 1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. 2Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — Köln.
  3. 3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
  4. 4ChronoCheck ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen zu ändern. Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn der Händler nicht binnen 4 Wochen schriftlich widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
  5. 5Eine Abtretung von Rechten und Pflichten durch den Händler ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ChronoCheck zulässig.
  6. 6ChronoCheck ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden.
Anlage 1
A1 Aktuelle Preisliste — Stand April 2026
LeistungStarterProBusiness
Grundgebühr / Monat39,00 €69,00 €99,00 €
Vollständig eingereicht12,00 €9,00 €7,00 €
Teilweise eingereicht22,00 €17,00 €14,00 €
Unvollständig eingereicht38,00 €32,00 €28,00 €
BearbeitungszeitStandard48h Priority24h Express
Zertifikat-TypStandardmit Wertgutachtenmit Wertgutachten
Wertgutachten inklusive
Dedizierter Ansprechpartner

Alle Preise zzgl. 19 % MwSt. Mindestlaufzeit 12 Monate. Preisanpassungen gem. § 4 Abs. 5 dieser AGB vorbehalten.