ChronoCheck — Sachverständigenbüro für Uhren, Köln

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Händlerportal B2B · Version 1.2 · Gültig ab 11.09.2026 · § 14 BGB — Nur für Unternehmer
Anbieter
Marcus Gier, handelnd unter ChronoCheck
Adresse
Thüringer Str. 15, 50733 Köln
Kontakt
0221 272 505 75 — kontakt@chronocheck.de
USt-IdNr.
DE 340790453
Zertifizierung
DESAG, BSG
Geltungsbereich
Ausschließlich B2B · § 14 BGB

Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern gemäß § 14 BGB. Für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gelten gesonderte Bedingungen.

01 Geltungsbereich und Vertragsparteien
  1. 1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ChronoCheck, Marcus Gier („ChronoCheck“) und dem Vertragspartner („Händler"), der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
  2. 2Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Händlers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ChronoCheck stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. 3Mit dem Absenden des Registrierungsformulars, spätestens aber mit dem Abschluss der Buchung in der Kasse des Zahlungsdienstleisters Stripe, versichert der Händler, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln und die Leistungen ausschließlich für gewerbliche oder berufliche Zwecke zu nutzen.
  4. 4Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
02 Leistungsgegenstand
  1. 1ChronoCheck erbringt je nach gebuchtem Tarif (Anlage 1) folgende Hauptleistungen. Echtheitsprüfungen, Zertifikate und Wertgutachten erbringt ChronoCheck als zertifizierter Sachverständiger (DESAG, BSG).
    • Echtheitsprüfung von Armbanduhren nach dem 52-Punkte-Prüfprotokoll CPS-52
    • Ausstellung von Echtheitszertifikaten (Silber- und Gold-Zertifikat)
    • Erstellung von Wertgutachten mit Marktwertermittlung
    • Zugang zum digitalen Händlerbereich (Software-as-a-Service)
    • Nutzungsrecht am „ChronoCheck Certified Dealer“-Siegel nach Maßgabe von § 8
    • Datenfunktionen im Händlerbereich, insbesondere Bestands-Preismonitor, Ankaufs-Leads, digitale Ankaufsakte (auch für Edelmetall), Abgleich mit Sanktionslisten und Risikoanalyse. Welche Funktionen ein Tarif umfasst, ergibt sich aus Anlage 1.
  2. 2Die Leistung von ChronoCheck ist eine sachverständige Dienstleistung, keine Rechtsberatung. Zertifikate und Gutachten stellen fachkundige Einschätzungen dar und ersetzen keine anwaltliche oder strafrechtliche Beurteilung.
  3. 3ChronoCheck schuldet sorgfältige Durchführung der Prüfung nach anerkannten Sachverständigenstandards (Werkvertragselemente gem. § 631 BGB, soweit anwendbar; im Übrigen Dienstvertrag gem. § 611 BGB). Ein bestimmtes Prüfergebnis wird nicht geschuldet.
  4. 4Das Prüfprotokoll CPS-52 kann von ChronoCheck mit angemessener Vorlaufzeit (mind. 4 Wochen) angepasst werden. Änderungen werden dem Händler per E-Mail mitgeteilt.
  5. 5ChronoCheck ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortung verbleibt bei ChronoCheck.
  6. 6Ankaufsakte, Sanktionslisten-Abgleich und Risikoanalyse sind technische Hilfsmittel. Sie unterstützen den Händler bei seinen eigenen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, etwa nach dem Geldwäschegesetz oder dem Sanktionsrecht. ChronoCheck übernimmt diese Pflichten nicht und schuldet die sorgfältige Bereitstellung der Funktionen, nicht die Erfüllung dieser Pflichten. Ein Ergebnis des Sanktionslisten-Abgleichs ist ein Hinweis, den der Händler vor seiner Entscheidung selbst würdigt. Angaben im Bestands-Preismonitor beruhen auf ausgewerteten Marktdaten und sind unverbindlich. Die Funktionen ersetzen weder die eigene Prüfung und Entscheidung des Händlers noch eine Rechtsberatung.
03 Vertragsschluss und Registrierung
  1. 1Der Vertrag kommt zustande, wenn der Händler in der Kasse des Zahlungsdienstleisters Stripe eine Zahlungsart hinterlegt und die Buchung abschließt. Voraus geht die Registrierung auf chronocheck.de oder die Einrichtung eines Zugangs durch ChronoCheck. Der Händler akzeptiert diese AGB im Registrierungsformular, spätestens aber mit dem Abschluss der Buchung. Mit Abschluss der Buchung wird der Zugang zum Händlerbereich freigeschaltet. Einloggen kann sich der Händler, sobald er außerdem seine E-Mail-Adresse über den Link in der Bestätigungsmail bestätigt hat.
  2. 2ChronoCheck ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft durch Anforderung geeigneter Nachweise (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) zu verifizieren.
  3. 3ChronoCheck kann eine Registrierung bis zum Ende der Testphase ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für eine Nutzung zum Zweck des Fälschungshandels bestehen. Die Folgen regelt § 9 Abs. 3.
  4. 4Bei Angabe falscher Unternehmensdaten ist ChronoCheck zur außerordentlichen Kündigung nach § 9 Abs. 7 und 8 und zur Rückforderung bereits erbrachter Leistungen berechtigt.
04 Preise, Abrechnung und Fälligkeit
  1. 1Die Vergütung besteht aus einer monatlichen Grundgebühr je nach gewähltem Tarif sowie, soweit der Tarif dies vorsieht, einem Preis je ausgestelltem Zertifikat nach Vollständigkeitsstufe der Einreichung. Die aktuellen Preise enthält Anlage 1.
  2. 2Die Vollständigkeitsstufe wird automatisch durch den Pre-Check-Score nach CPS-52 ermittelt. Der sich ergebende Preis wird dem Händler angezeigt, bevor er den Auftrag verbindlich bestätigt.
  3. 3Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zu zahlen ist in jedem Fall der in Anlage 1 genannte Betrag, auch wenn er keine deutsche Umsatzsteuer enthält. Hat der Händler seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und gibt er eine gültige USt-IdNr. an, schuldet er die Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren. Hat er seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, enthält die Rechnung keine deutsche Umsatzsteuer. Der Händler gibt seine USt-IdNr. vor der ersten Abbuchung in der Kasse oder im Händlerbereich unter „Abrechnung“ an und versichert, dass sie gültig ist und ihm zusteht. Eine später angegebene USt-IdNr. berücksichtigt ChronoCheck ab der nächsten Rechnung. Lagen die Voraussetzungen nicht vor, erhält der Händler eine berichtigte Rechnung über denselben Betrag einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. 4Die Grundgebühr ist monatlich im Voraus fällig. Sie wird über die bei der Anmeldung hinterlegte Zahlungsart eingezogen. Zertifikatsgebühren werden gesondert berechnet.
  5. 5Rechnungen werden elektronisch über Stripe im Namen von ChronoCheck erstellt, per E-Mail zugestellt und im Händlerbereich unter „Abrechnung“ bereitgestellt. Der Händler ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
  6. 6Early-Bird: Wer den Tarif Händler-Komplett 2027 bis zum 31.12.2026 bucht, zahlt für die Dauer dieses Abos 89 € im Monat statt regulär 99 €. § 4 Abs. 7 bleibt unberührt.
  7. 7Preisanpassungen sind nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen zulässig, insbesondere bei nachweisbar gestiegenen Kosten, gestiegenen Infrastrukturkosten oder einer Änderung der Rechtslage. Eine Erhöhung beträgt höchstens 10 % des jeweils geltenden Preises und erfolgt höchstens einmal je Kalenderjahr. ChronoCheck kündigt sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform und mit Begründung an. Der Händler kann das Abo bis zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
  8. 8Im Verzugsfall ist ChronoCheck berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Pauschale von 40 € gem. § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
05 Zahlungsabwicklung und Zahlungsausfall
  1. 1Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe, Ltd. per Kreditkarte oder, soweit angeboten, per SEPA-Lastschrift. Der Händler erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Zahlungsdaten durch Stripe gemäß dessen Datenschutzbestimmungen einverstanden.
  2. 2Scheitert ein Einzug, versucht Stripe ihn in den folgenden Tagen automatisch erneut. Der Händler wird per E-Mail informiert und kann die offene Rechnung jederzeit über den Link in dieser E-Mail begleichen oder im Händlerbereich eine andere Zahlungsart hinterlegen. Bis zum letzten automatischen Versuch bleibt der Zugang bestehen.
  3. 3Bleibt die Zahlung nach dem letzten automatischen Versuch offen, endet das Abo, und der Zugang zum Händlerbereich wird gesperrt. Die gespeicherten Daten bleiben erhalten. Mit einer neuen Buchung im Händlerbereich ist der Zugang sofort wieder frei. Das Begleichen offener Beträge oder das Hinterlegen einer anderen Zahlungsart allein schaltet den Zugang nach dem Ende des Abos nicht wieder frei. Offene Beträge bleiben geschuldet.
  4. 4Bereits erteilte und begonnene Aufträge bleiben von einer Sperre unberührt und sind zu vergüten.
  5. 5Eine Aufrechnung durch den Händler ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
06 Mitwirkungspflichten des Händlers
  1. 1Der Händler ist verpflichtet, bei Einreichung einer Uhr alle erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß bereitzustellen, insbesondere:
    • alle vier Pflichtfotos (Zifferblatt, Gehäuse-Rückseite, Krone, Seriennummer) in ausreichender Bildqualität (mind. 8 Megapixel)
    • Zeitwaagenwerte in mindestens zwei Lagen
    • Bewertung aller 20 Prüfpunkte des CPS-52-Pre-Checks
    • Seriennummer und Referenznummer sowie Zustandsklasse (NOS / Mint / VG+ / VG / Good / Fair)
  2. 2Der Händler versichert ausdrücklich, dass er zur Einreichung berechtigt ist, die Uhr nicht als gestohlen gemeldet ist, keine Unterlagen verfälscht sind und das Prüfergebnis nicht zur Täuschung Dritter eingesetzt wird.
  3. 3Bei nachgewiesener vorsätzlicher falscher Angabe im Pre-Check haftet der Händler für sämtliche daraus entstehenden Schäden in voller Höhe.
  4. 4Bei begründetem Verdacht auf Manipulation ist ChronoCheck berechtigt, den Auftrag abzulehnen, das Zertifikat zurückzuziehen und den Sachverhalt den zuständigen Behörden zu melden. Eine Erstattung bereits gezahlter Prüfgebühren entfällt.
07 Echtheitszertifikate und ihre Rechtsnatur
  1. 1Ausgestellte Zertifikate und Gutachten sind sachverständige Meinungsäußerungen auf Basis des zum Prüfzeitpunkt vorliegenden Wissensstandes und der vom Händler vorgelegten Unterlagen und Angaben. Sie stellen keine Garantie i.S.d. § 443 BGB dar.
  2. 2Zertifikate gelten ausschließlich für den Zustand der Uhr zum Prüfzeitpunkt. Spätere Veränderungen oder Manipulationen heben die Gültigkeit auf.
  3. 3Das Nutzungsrecht an einem Zertifikat steht ausschließlich dem im Zertifikat benannten Händler zu. Eine Übertragung an Dritte ohne Zustimmung von ChronoCheck ist unzulässig.
  4. 4Bei Verwendung eines Zertifikats in der öffentlichen Kommunikation ist der Händler verpflichtet, den Prüfzeitpunkt anzugeben und das Zertifikat nicht irreführend zu verwenden.
08 Certified Dealer Siegel — Nutzungsrecht
  1. 1Das Nutzungsrecht am „ChronoCheck Certified Dealer“-Siegel entsteht, sobald ChronoCheck die angeforderten Nachweise (etwa Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Adressnachweis) geprüft, das Händlerkonto als verifiziert freigegeben und dem Händler die Freigabe mitgeteilt hat. Vorher darf der Händler das Siegel nicht verwenden, auch nicht während der Testphase. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar und auf die Laufzeit des Abos beschränkt.
  2. 2Das Siegel darf verwendet werden für: eigene Unternehmenswebsite, Inserate auf Uhrenmarktplätzen (Chrono24, eBay etc.), gedruckte Verkaufsunterlagen und Ladenlokal-Beschilderung.
  3. 3Das Siegel darf nicht verwendet werden für: irreführende Darstellungen gegenüber Verbrauchern, Sublizenzen oder Weitergabe an Dritte, Werbung für nicht-uhrenhandelbezogene Produkte, Verwendung nach Vertragsende.
  4. 4Das Siegel darf grafisch nicht verändert werden. Farbänderungen, Verzerrungen oder Kombinationen mit anderen Logos sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.
  5. 5Mit Ende des Abonnements erlischt das Nutzungsrecht sofort und automatisch. Der Händler ist verpflichtet, das Siegel unverzüglich zu entfernen. Bei vorsätzlicher Weiternutzung nach Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen kann ChronoCheck Unterlassung, Schadensersatz sowie eine Vertragsstrafe von 1.000 € je angefangenem Kalendermonat, höchstens jedoch 10.000 € insgesamt, geltend machen.
09 Testphase, Laufzeit und Kündigung
  1. 1Händler, die zum ersten Mal ein Abo buchen, erhalten eine kostenlose Testphase von 14 Tagen mit vollem Funktionsumfang des gewählten Tarifs. Für das Siegel gilt § 8 Abs. 1. Bei der Anmeldung hinterlegt der Händler eine Zahlungsart. Die Testphase beginnt mit dem Hinterlegen der Zahlungsart. Eine spätere Bestätigung der E-Mail-Adresse verlängert sie nicht.
  2. 2Kündigt der Händler nicht vor Ende der Testphase, geht sie in ein kostenpflichtiges Abo über. Die erste Abbuchung erfolgt mit Ende der Testphase. ChronoCheck erinnert den Händler drei Tage vorher per E-Mail.
  3. 3Hat der Händler seine E-Mail-Adresse zwei Tage vor Ende der Testphase noch nicht bestätigt, endet das Abo mit der Testphase, ohne dass Kosten entstehen. Bestätigt er sie spätestens eine Stunde vor Ende der Testphase, läuft das Abo weiter. Lehnt ChronoCheck eine Registrierung nach § 3 Abs. 3 ab oder sperrt ChronoCheck den Zugang während der Testphase, endet das Abo sofort und ohne Kosten. Wird in den Fällen der Sätze 1 und 3 dennoch eine Grundgebühr eingezogen, erstattet ChronoCheck sie unverzüglich.
  4. 4Nach der Testphase läuft das Abo auf unbestimmte Zeit. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit dem Ende der Testphase, ohne Testphase mit der Buchung. Jeder weitere schließt sich unmittelbar an. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
  5. 5Der Händler kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, in der Testphase zu deren Ende ohne Kosten. Die Kündigung erfolgt im Händlerbereich unter „Abrechnung“ über „Abo verwalten“ oder in Textform an kontakt@chronocheck.de. Bei einer Kündigung in Textform kommt es auf ihren Zugang bei ChronoCheck an. Eine Kündigung in Textform bestätigt ChronoCheck per E-Mail. Wird trotz rechtzeitiger Kündigung abgebucht, erstattet ChronoCheck den Betrag unverzüglich.
  6. 6ChronoCheck kann das Abo mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform kündigen.
  7. 7Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für ChronoCheck liegt insbesondere vor bei vorsätzlichen Falschangaben, Zahlungsverzug über 30 Tage, Missbrauch des Siegels, nachgewiesenem Fälschungshandel oder Insolvenzantrag.
  8. 8Sperrt ChronoCheck den Zugang nach Ende der Testphase aus einem wichtigen Grund nach Abs. 7, der nicht in einem Zahlungsausfall nach § 5 liegt, gilt dies als außerordentliche Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Weitere Abbuchungen finden nicht statt. Hat der Händler den Grund zu vertreten, bleibt der Anspruch auf die Grundgebühr für den laufenden Abrechnungsmonat bestehen. Hebt ChronoCheck die Sperre vor Ende des laufenden Abrechnungsmonats auf, gilt die Kündigung als nicht erklärt, und das Abo läuft weiter. ChronoCheck teilt dies dem Händler in Textform mit.
10 Haftung
  1. 1ChronoCheck haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. 2Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet ChronoCheck begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, mindestens jedoch auf einen Betrag von 2.500 €.
  3. 3Im Übrigen ist die Haftung von ChronoCheck für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. 4ChronoCheck haftet nicht für: Schäden aus unrichtigen Angaben des Händlers, Veränderungen an der Uhr nach dem Prüfzeitpunkt, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden sowie Ausfälle durch Störungen bei Stripe oder Drittanbietern.
  5. 5Die Haftung je Schadensfall ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den 12-fachen Betrag der zuletzt monatlich gezahlten Grundgebühr, mindestens jedoch 500 €, begrenzt.
11 Wettbewerbsrechtliche Compliance
  1. 1Der Händler verpflichtet sich, Zertifikate und das Siegel ausschließlich in einer Art und Weise zu verwenden, die den Anforderungen des UWG, insbesondere §§ 3, 5 und 5a UWG, entspricht.
  2. 2Verboten ist insbesondere: Werbung mit einem Zertifikat für eine veränderte Uhr, Verwendung für eine andere als die geprüfte Uhr, irreführende Preisangaben gegenüber Verbrauchern ohne Gesamtpreis (PAngV).
  3. 3Bei Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung von ChronoCheck-Zertifikaten stellt der Händler ChronoCheck von allen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
  4. 4ChronoCheck ist verpflichtet, den Händler unverzüglich über eingehende Abmahnungen zu unterrichten und dem Händler Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
12 Datenschutz und Vertraulichkeit
  1. 1Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von ChronoCheck (abrufbar unter chronocheck.de/datenschutzerklaerung/) und den Vorgaben der DSGVO.
  2. 2Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Stripe Payments Europe, Ltd. als eigenständigen Verantwortlichen i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ein Datenverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO ist abgeschlossen.
  3. 3Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass übermittelte Uhrendaten (Fotos, Seriennummern, Prüfergebnisse) von ChronoCheck zur Qualitätssicherung anonymisiert verwendet werden dürfen.
  4. 4Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen als vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrages und über dessen Ende hinaus für weitere 3 Jahre.
13 Gewerblicher Rechtsschutz
  1. 1Das ChronoCheck-Wortzeichen, das Siegel und das Prüfprotokoll CPS-52 sind schutzwürdige gewerbliche Kennzeichen und Geschäftsgeheimnisse von ChronoCheck i.S.d. GeschGehG. Jede unerlaubte Nutzung stellt einen Eingriff in die Rechte von ChronoCheck dar.
  2. 2Der Händler erhält keinerlei Rechte am Prüfprotokoll CPS-52. Die Weitergabe oder gewerbliche Nutzung der Methodik ist untersagt.
  3. 3Erlangt der Händler Kenntnis von einer widerrechtlichen Nutzung des Siegels durch Dritte, ist er verpflichtet, ChronoCheck unverzüglich zu informieren.
14 Schlussbestimmungen
  1. 1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. 2Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
  3. 3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
  4. 4ChronoCheck kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen einer Änderung der Rechtslage, einer Gerichts- oder Behördenentscheidung, technischer Änderungen am Händlerbereich oder zur Schließung einer nachträglich entstandenen Regelungslücke erforderlich ist und den Händler nicht unangemessen benachteiligt. Preise, der Kern der Leistungen nach § 2 Abs. 1 und Anlage 1, die Laufzeit, die Kündigungsrechte und die Haftung nach § 10 können auf diesem Weg nicht geändert werden. Für Preise gilt ausschließlich § 4 Abs. 7. ChronoCheck teilt eine Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen hin. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Händler nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Widerspricht er, gelten für ihn die bisherigen AGB fort. Das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung nach § 9 bleibt unberührt.
  5. 5Eine Abtretung von Rechten und Pflichten durch den Händler ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ChronoCheck zulässig.
  6. 6ChronoCheck ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden.
  7. 7Diese Fassung gilt für alle Verträge, die ab dem 11.09.2026 geschlossen werden, und für jedes Abo, das ab diesem Tag über die Stripe-Kasse gebucht wird, auch wenn der Händler sich schon vorher registriert hat. Frühere Fassungen sind unter chronocheck.de/haendler/agb/ verlinkt.
Anlage 1
A1 Preisliste, gültig ab 11.09.2026
TarifGrundgebühr / MonatPreis je Zertifikat (vollständig / teilweise / unvollständig eingereicht)Besonderheiten
Datenabgleich29,00 €12 / 22 / 38 €Bestands-Preismonitor bis 30 Uhren, Ankaufs-Leads
Gold-Ankauf29,00 €12 / 22 / 38 €Ankaufsakte für Edelmetall, Sanktionslisten-Abgleich, Risikoanalyse
Starter49,00 €12 / 22 / 38 €Händlerbereich, Zertifikate im Standardformat
Händler-Komplett 202789,00 €
Early-Bird: bei Buchung bis 31.12.2026 für die Dauer dieses Abos (§ 4 Abs. 6). Bei Buchung ab 01.01.2027: 99,00 €
12 / 22 / 38 €Datenabgleich, GwG-/AMLR-Ankaufsakte, Sanktionslisten-Abgleich, Edelmetall-Modul
Pro99,00 €9 / 17 / 32 €Zertifikate mit Wertgutachten, Bearbeitung in 48 Stunden
Business179,00 €7 / 14 / 28 €Zertifikate mit Wertgutachten, Bearbeitung in 24 Stunden, persönlicher Ansprechpartner

Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer nach § 4 Abs. 3, bei Händlern mit Sitz in Deutschland derzeit 19 %. Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit (§ 9). Wer zum ersten Mal ein Abo bucht, testet 14 Tage kostenlos. Den geschuldeten Leistungsumfang je Tarif legt diese Anlage 1 fest. Die Seite chronocheck.de/haendler/ erläutert die Funktionen näher. Weicht sie von diesen AGB oder von Anlage 1 ab, gelten diese AGB und Anlage 1. Preisanpassungen nach § 4 Abs. 7.