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Uhr prüfen lassen

EU-Geldwäscheverordnung · gilt ab 10. Juli 2027

Was 2027 auf Uhrenhändler zukommt
und wo Sie heute stehen

Die EU-Geldwäscheverordnung, Verordnung (EU) 2024/1624, ist seit dem 9. Juli 2024 in Kraft und gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Für den Uhrenhandel ändert sich die Lage in zwei Richtungen. Wer regelmäßig oder hauptberuflich Stücke über 10.000 Euro handelt oder mit Edelmetall zu tun hat, bekommt neue Pflichten. Wer darunter bleibt, hat künftig weniger zu beachten als heute. Dieser Selbstcheck zeigt Ihnen, zu welcher Gruppe Sie gehören und wo Sie stehen.

Was heute schon gilt

Nach dem Geldwäschegesetz greifen die Sorgfaltspflichten bei Barzahlungen ab 10.000 Euro, beim Ankauf von Edelmetall wie Gold, Silber und Platin schon ab 2.000 Euro. Wer keine Bargeschäfte in dieser Höhe macht, braucht heute keine schriftliche Risikoanalyse.

Ab dem 10. Juli 2027

Verpflichtet ist, wer regelmäßig oder hauptberuflich mit Uhren über 10.000 Euro handelt, bei Edelmetall ohne Wertgrenze. Für diese Betriebe kommt eine unternehmensweite Risikobewertung dazu. Bargeld dürfen alle Händler dann nur noch bis 10.000 Euro annehmen.

Was jetzt sinnvoll ist

Zuerst die eigene Einordnung klären, denn ohne sie ist jede Maßnahme geraten. Danach die Ablage so ordnen, dass Kaufvertrag, Seriennummer, Angaben zum Vertragspartner und Zahlungsweg bei einem Vorgang zusammenbleiben.

Der Selbstcheck

Acht Fragen, etwa zwei Minuten. Die Auswertung ordnet Ihre Antworten den geltenden Regelungen zu und kommt per E-Mail, kostenlos und ohne Registrierung. Stand September 2026.

  1. 1Handeln Sie regelmäßig oder hauptberuflich mit Uhren, die einzeln mehr als 10.000 Euro kosten, oder handeln Sie gewerblich mit Edelmetall oder Edelsteinen, zum Beispiel beim Ankauf von Altgold?
  2. 2Nehmen Sie Bargeld an, bei dem einzelne Zahlungen oder mehrere Teilzahlungen für dasselbe Geschäft zusammen 10.000 Euro oder mehr erreichen?
  3. 3Erfassen Sie beim Ankauf die Ausweisdaten des Verkäufers und legen sie zum Vorgang, wenn der Preis 10.000 Euro oder mehr beträgt?
  4. 4Halten Sie fest, woher das Geld Ihres Vertragspartners stammt, wenn ein Geschäft ungewöhnlich wirkt oder eine politisch exponierte Person beteiligt ist?
  5. 5Gleichen Sie Käufer und Verkäufer vor dem Abschluss mit den EU-Sanktionslisten ab und halten das Ergebnis fest?
  6. 6Haben Sie schriftlich festgehalten, an welchen Stellen in Ihrem Betrieb Geldwäscherisiken entstehen und wie Sie damit umgehen?
  7. 7Finden Sie zu einer Uhr, die Sie vor vier Jahren angekauft haben, heute noch Kaufvertrag, Seriennummer und die Angaben zum Verkäufer?
  8. 8Könnten Sie die vollständigen Unterlagen zu einer einzelnen Uhr innerhalb von zwei Arbeitstagen zusammenstellen, wenn eine Behörde oder ein Käufer danach fragt?

Wohin dürfen wir Ihr Ergebnis schicken?

Ihre Antworten und Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur für die Auswertung und den Versand Ihres Ergebnisses. Sie werden an keine Behörde weitergegeben. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Dieser Selbstcheck ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich zu Ihrem Betrieb äußern sich Ihre Aufsichtsbehörde oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt.

Und wenn Sie es nicht von Hand machen wollen

Das ChronoCheck Händler-System erledigt die Schritte in einem Vorgang: Die Ankaufs-Akte entsteht direkt beim Ankauf, ein Klick erzeugt das fertige PDF. Bei jedem Ankauf läuft automatisch der Abgleich mit den EU- und UN-Sanktionslisten, mit Listenstand in der Akte. Dazu eine Vorlage für die schriftliche Risikobewertung und der Export aller Akten eines frei wählbaren Zeitraums.

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Monatlich kündbar, kein Jahresvertrag. Die ersten 14 Tage sind kostenlos, und es wird nichts abgebucht, bevor Sie nicht ausdrücklich zustimmen. Wer bis zum 31. Dezember 2026 startet, zahlt für das Uhren-Paket dauerhaft 89 statt 99 Euro.

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